Margot Käßmann geht nicht nur aus ihren Ämtern (Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche und Bischöfin von Hannover), sondern bald auch wahrscheinlich zu Fuss:
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
[Quelle: www.bussgeldkataloge.de]
Na dann: Prost!